Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?

(Jacob Grimm 1785 – 1863)

 
 

Es ist selbst in einem funktionierenden Rechtsstaat wie Österreich nicht immer leicht, sein Recht "zu finden". Wir können nur innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen - also der Rechtsordnung - agieren.  Die Rechtsordnung ist jedoch keinesfalls starr. Unsere Gesetze sind - teils beabsichtigt, teils unbeabsichtigt - zu einem guten Teil so formuliert, dass sie Auslegungen in verschiedene Richtungen zulassen. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen ständig durch die Gesetzgebung erneuert, geändert und erweitert. Für den juristischen Laien ist es sehr schwierig, "seine Rechte" an Hand der Gesetzeslektüre überhaupt festzustellen. Oft kommt es auch zu Missverständnissen, sodass aus dem Gesetzestext vermeintliche Rechte herausgelesen werden, die zumindest in dieser Form nicht bestehen. Um sinnlose Rechtsstreitigkeiten und Konflikte zu vermeiden, ist es daher jedenfalls erforderlich, juristischen Rat in Anspruch zu nehmen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts ist es dann, an Hand des Gesetzestextes, der dazu ergangenen Judikatur, und vor allem an Hand des konkreten Einzelfalles zu überprüfen, ob der Versuch einer Rechtsdurchsetzung erfolgreich sein kann oder von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Dass dies oft eine Gradwanderung ist, kann als bekannt vorausgesetzt werden.

 

Oftmals wird die Rechtsentwicklung dadurch blockiert, dass gegen erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen keine Rechtsmittel erhoben werden. Dies ist aus Sicht des Klienten natürlich verständlich, damit nimmt man der Rechtsprechung aber die Chance, neue Argumente oder Auslegungen aufzugreifen.

 

Die Rechtssprechung spiegelt immer auch die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen wieder. Es muss an dieser Stelle betont werden, dass wir diese nicht überstürzt ändern werden können. Dies ist auch der Grund dafür, warum man - vor allem im Bereich des Familienrechts - manchmal das Gefühl hat, gegen die sprichwörtlichen Windmühlen zu kämpfen. Dessen ungeachtet gilt meine persönliche Vorliebe dem Familienrecht, weil wir hier mit Mut, Fingerspitzengefühl und Geduld tatsächlich etwas ändern und bewirken können.

Rechtsanwältin Mag. Susanne Hautzinger-Darginidis

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Das ist die Situation des Kindes, das in der Umwelt der Erwachsenen lebt: ein Störenfried, der etwas für sich sucht und nichts findet, der eintritt und sogleich fortgewiesen wird. Seine Lage ähnelt der eines Mannes, dem die bürgerlichen Rechte und das Recht auf seine Umwelt aberkannt worden sind: Es ist ein an den Rand der Gesellschaft verwiesenes Wesen, das jedermann ohne Respekt behandeln, beschimpfen und strafen darf, dank einem von der Natur verliehenen Recht: dem Recht des Erwachsenen (Maria Montessori).

Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es (Marcus Aurelius).

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren (Mahatma Ghandi).

Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann (Norbert Blüm).

Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl (Gustav Stresemann).

Der Verteidiger wird sich öfter eines Erfolges als einer Niederlage zu schämen haben, wenn er sein intellectuales Gewissen befragt (Edmund Benedikt.

Eine der unangenehmsten Peinlichkeiten in deutschen Gerichtssälen ist die Überheblichkeit der Vorsitzenden im Ton den Angeklagten gegenüber. Diese Sechser-Ironie, verübt an Wehrlosen, diese banalen Belehrungen, diese Flut von provozierenden, beleidigenden und höhnischen Trivialitäten sind unerträglich (Kurt Tucholsky).