Kosten außerhalb des Familienrechts
Meine Leistungen außerhalb des Ehe- und Familienrechts (siehe im entsprechenden Menüpunkt) rechne ich im Allgemeinen mit einem Stundensatz von EUR 300,00 zuzüglich 20 % USt ab. Sonder-, Stunden-und Pauschalvereinbarungen sind in allen Bereichen je nach beauftragter Tätigkeit im Einzelfall möglich.
Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten: